Rechtliche Rahmenbedingungen für die Erbringung von Planungs- und Prüfleistungen nach deutschem Baurecht.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der FONIB Beratungsgesellschaft für Rohrleitungsplanung und Wasserwirtschaft mbH (nachfolgend „FONIB“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „AG“) über die Erstellung von hydrotechnischen Analysen, statischen Nachweisen und werkstofftechnischen Gutachten.
Gegenstand der Leistung ist die ingenieurtechnische Bewertung von Rohrleitungssystemen, Wasserbauwerken und zugehörigen Anlagenteilen auf Grundlage der einschlägigen DIN-Normen, insbesondere DIN EN 13480, DIN 19704 sowie der FKM-Richtlinie. Die Analyse umfasst die rechnerische und ggf. messtechnische Überprüfung der Tragfähigkeit, Ermüdungsfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit.
Der AG stellt FONIB alle für die Analyse erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere:
Der AG versichert, dass die übergebenen Daten dem aktuellen Ist-Zustand der Anlage entsprechen. Fehlende oder unrichtige Angaben können zu abweichenden Ergebnissen führen, für die FONIB keine Haftung übernimmt.
FONIB führt die Analyse nach den anerkannten Regeln der Technik durch. Der konkrete Leistungsumfang wird im Einzelfall schriftlich vereinbart und umfasst in der Regel:
Die Analyse erfolgt auf Basis der vom AG bereitgestellten Daten. Eine eigenständige Bauteilprüfung vor Ort ist nicht Gegenstand der Leistung, sofern nicht gesondert vereinbart.
FONIB haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen ist die Haftung von FONIB auf den vertraglich vereinbarten Auftragswert begrenzt, höchstens jedoch auf 500.000 EUR pro Schadensfall. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften eingreift.
Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Leistungen beträgt 12 Monate ab Übergabe des Prüfberichts. Mängel, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des AG beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Alle von FONIB erstellten Analysen, Berechnungen, Gutachten und Berichte sind urheberrechtlich geschützt. Der AG erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Ergebnisse für das vertraglich bestimmte Bauvorhaben.
Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FONIB. Dies gilt nicht für behördliche Prüfverfahren, soweit die Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben ist.
FONIB verpflichtet sich, alle vom AG überlassenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Erbringung der vertraglichen Leistung zu verwenden. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des AG oder auf Grund gesetzlicher Verpflichtung.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Vergütung richtet sich nach der schriftlichen Honorarvereinbarung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der AG trotz Mahnung mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug ist oder FONIB die Leistung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht erbringen kann.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung werden die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig abgerechnet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von FONIB in Frankfurt am Main.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
FONIB Beratungsgesellschaft für Rohrleitungsplanung und Wasserwirtschaft mbH
Ackermannweg 5/6
Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 4545476
E-Mail: info@fonib.com
Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte schriftlich an die oben genannte Adresse oder per E-Mail.